Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Qualifikation, Ablauf, Kosten und Organisation meiner Ernährungstherapie bzw. Ernährungsberatung.

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Qualifikation

Woran erkenne ich qualifizierte ErnährungsberaterInnen? expand_more

Die Bezeichnung ErnährungsberaterIn ist gesetzlich nicht geschützt. Für eine fundierte Beratung ist eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Diätassistentin oder ein zugelassenes Studium unerlässlich. Zusätzlich sind regelmäßige Fortbildungen wichtig, um auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft beraten zu können. Beide Anforderungen erfülle ich.

Weitere hoch qualifizierte Ernährungsfachkräfte finden Sie z. B. unter www.e-zert.de oder bei folgenden Berufsfachverbänden: www.vdoe.de und www.vdd.de.

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Beratungsablauf

Wie läuft das unverbindliche Erstgespräch ab? expand_more
Mir ist bewusst, dass es manchmal schwerfällt, Kontakt aufzunehmen. Deshalb biete ich Ihnen an, dass wir uns vorab kennenlernen. Ich nehme mir gerne Zeit, um Ihre Fragen zu klären. So finden Sie sicher heraus, ob ich „die Richtige“ für Sie bin.
Wie läuft die Ernährungstherapie/-beratung ab? expand_more

Am Anfang findet eine ausführliche Anamnese statt. Hier besprechen wir Ihre persönlichen Anliegen, Erfahrungen und Ihre Ausgangssituation.

Die Beratungen erfolgen strukturiert und individuell an Ihre persönliche Situation angepasst. Dabei orientiere ich mich an Ihren Wünschen und Zielen.

Sie erhalten fundierte Informationen und auf Sie zugeschnittene Beratungsunterlagen. Gemeinsam besprechen wir mögliche Umsetzungsideen, bei deren schrittweisen Umsetzung ich Sie begleite und unterstütze.

Wichtig: Es erfolgt kein Produktverkauf.

Wie lange dauert eine Beratungseinheit? expand_more

Zu Beginn dauert eine Beratungseinheit in der Regel 60 Minuten (davon 50 Minuten Beratungszeit und 10 Minuten Dokumentationszeit). Im Verlauf der Beratung sind auch Kurztermine (30 Minuten) möglich. Welche Dauer für Ihr Anliegen hilfreich wäre, besprechen wir gemeinsam.

Wie viele Beratungen benötige ich? expand_more

Die Anzahl der erforderlichen Beratungen ist abhängig von Ihrem Anliegen, Ihrer Diagnose, Ihrer persönlichen Ausgangssituation und Ihrer Fragestellung.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Häufig werden bereits nach einem kurzen Erstgespräch der zeitliche Umfang und die Anzahl der voraussichtlich benötigten Termine deutlich.

Was ist der Unterschied zwischen Ernährungstherapie und Ernährungsberatung? expand_more

Ernährungsberatung:

Hier geht es um allgemeine Informationen, wie die Ernährung zur Gesundheit beitragen kann oder wie über Ernährung Krankheiten vermieden werden können. Die Beratung ist verhaltensorientiert und erfolgt nach § 20 Abs. 1 SGB V. Sie kann durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden, wenn sie durch qualifizierte ErnährungsberaterInnen erfolgt.

Ernährungstherapie:

In der Ernährungstherapie werden zusätzlich zur Anamnese noch Befunde, Laborwerte und ggf. Medikation erfasst. Die ernährungstherapeutische Beratung ist eine sog. Kann-Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie erfolgt nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 o. 2 SGB V. Für eine Erstattung sind eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und ein Kostenvoranschlag erforderlich. Die Bescheinigung können Sie hier downloaden. Einen Kostenvoranschlag erstelle ich für Sie gerne. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt auf.

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Kosten & Krankenkasse

Wie viel kostet eine Ernährungsberatung? expand_more

Mein Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des BerufsVerbandes Oecotrophologie e. V. Eine Beratungseinheit von 60 Minuten kostet 100 Euro. Kürzere oder längere Termine werden anteilig berechnet.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen? expand_more

Ja, eine Bezuschussung ist sowohl für die präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V als auch für die Ernährungstherapie nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 o. 2 SGB V möglich. Bezüglich der Höhe der Bezuschussung fragen Sie gerne bei Ihrer Krankenkasse nach.

Für die Genehmigung der Ernährungstherapie seitens der Krankenkasse sind im Vorfeld eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und ein Kostenvoranschlag nötig. Die Bescheinigung können Sie hier downloaden. Einen Kostenvoranschlag erstelle ich für Sie gerne. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt auf.

Wie viele Termine werden bezuschusst? expand_more
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bis zu 5 Termine. Sie können aber auch weniger oder kürzere Termine in Anspruch nehmen. Abgerechnet wird nur die Leistung, die Sie in Anspruch nehmen.

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Termine & Organisation

Ich bin mir unsicher, ob das Angebot zu mir passt. Was kann ich tun? expand_more

Wie nachvollziehbar. Manchmal ist es hilfreich, sich vorab näher kennenzulernen. Hierfür gibt es das unverbindliche und kostenlose Erstgespräch. Sicher wird dann für Sie klarer, ob ich „die Richtige“ für Sie bin.

Schauen Sie gerne auch bei den Erfahrungsberichten vorbei. So bekommen Sie vielleicht einen ersten Eindruck.

Wie kann ich einen Termin zur Ernährungstherapie oder -beratung vereinbaren? expand_more
Gerne können Sie mich anrufen oder mir eine E-Mail schreiben. Sicher finden wir einen für Sie passenden Termin.
Was kann ich tun, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann? expand_more
Wenn Ihnen etwas dazwischenkommt, sagen Sie Ihren Termin 24 Stunden vorher ab. So entstehen keine Kosten und wir können nach einem Alternativtermin schauen.
Wann bekomme ich einen Termin? expand_more
Mir ist es sehr wichtig, dass Sie möglichst schnell eine Unterstützung für Ihr Anliegen erhalten. Nehmen Sie gerne Kontakt auf. Auch wenn die Wartezeit manchmal aufgrund der hohen Nachfrage größer wird, bin ich zuversichtlich, Ihnen einen guten Termin anbieten zu können.
Sind Online-Beratungen möglich? expand_more
Ja, das ist möglich. Ich nutze für die Videosprechstunde die Software webPRAX. Sie ist KBV & GKV zertifiziert für Therapie und Beratung, bietet maximale Datensicherheit und ist DSGVO-konform.
Wie finde ich den Beratungsraum? expand_more
Sie finden mich in der Künergasse 2 (im ersten Stock in der Hebammenpraxis) in Memmingen. Dort ist mein Beratungsraum.

Neugierig geworden?

Gerne können wir uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennenlernen, in dem ich Ihre Fragen beantworte und wir gemeinsam schauen können, ob und wie ich Sie unterstützen kann.

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